Friday, March 26, 2010

Streit bei Schimmelpilzen in der Wohnung


Grüne oder dunkle Flecken in der Wohnung sind nicht nur unansehnlich, sondern auch gesundheitsschädlich. Und fraglos teuer. Oft streiten Mieter und Vermieter infolge dessen erbittert über die Frage: Wer hat Schuld? Der Volksmund weiß zu berichten: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“

Womit gemeint ist, dass Richter in der Regel nur nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Nicht zuletzt geht es in den Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter um die Ursachen der Feuchtigkeit - und damit um die Frage des Schimmelpilzwachstums. Gründe sind einerseits Baumängel, ungedämmte Wasserleitungen, undichte Flachdächer oder Dachrinnen; anderseits Fehler beim Mieter.
Ein Mangel der Mietwohnung liegt vor, wenn der Wassereintritt im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt. Deshalb argumentieren Vermieter gern damit, dass der Mieter nicht ausreichend lüftet, die Wäsche in der Wohnung getrocknet wird oder die Möbel zu dicht an den Wänden stehen. Mieter halten entgegen, dass das Dach des Hauses undicht sei, die Wohnung mehrere Wärmebrücken aufweise oder die neu eingesetzten Fenster für die Feuchtigkeit verantwortlich seien. Was jeweils zu beweisen wäre.
Das ist ein Grund, warum es gerade bei Schimmelpilzproblemen und ihren Ursachen höchst unterschiedliche Gerichtsurteile gibt.
Womit die Frage nach der Beseitigung der Schäden vermeintlich ungeklärt bleibt. Was aber keine Lösung ist. Lange Prozesszeiten bis zur endgültigen Klärung helfen dem Mieter nicht. „Selbst wenn der Wachstumsprozess durch eine Trocknung zum Stillstand kommt, bildet der Pilz Überdauerungsorgane aus. In dieser Phase können die Schimmelpilze große Mengen Sporen sowie Stoffwechselprodukte, die muffig riechen, produzieren“, erklärt Karl H. Eberhard (Sachverständiger für Schimmelpilze) vom Verein BIOLYSA e.V.

Wer sich bereits im Vorfeld an bestimmte Regeln hält, hat Vorteile. So sei es sicherlich erforderlich, dass der Mieter sich bei Verdacht auf einen Schimmelpilzbefall umgehend an seinen Vermieter wendet. Entscheidend, so Kornelia Grossmann (Baubiologin), sei es, dass man vorhandenen Schimmelpilz nicht „mal eben schnell“ mit irgendwelchen Mitteln behandelt, sondern die Ursache für die Schimmelpilzbildung findet und beseitigt. Kornelia Grossmann: „Hierzu sollten Betroffene einen unabhängigen Baubiologen oder Sachverständigen beauftragen. Dieser bestimmt mit modernsten Messmethoden und Computerprogrammen die Ursache.“ Danach werden die Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Ein zertifizierter Betrieb bringe an dieser Stelle Sicherheit in die Angelegenheit. Am Rande: Den Beweis der konkreten Gesundheitsgefährdung würde der Mieter ohnehin nur durch ein entsprechendes medizinisches Gutachten führen können.

Ihr Karl Heinz Eberhard